Urteil des OLG Nürnberg vom 07.08.2007 zur Fälligkeit der angefallenen Reparaturkosten nach der sog. 130%-Grenze nach Durchführung der Reparatur

Bei bestehendem Integritätsinteresse hat der Geschädigte mit Durchführung der Reparatur einen sofort fälligen Anspruch auf Schadensersatz Aus den Gründen: Die Beklagte geht direkt davon aus, dass die Nutzungsdauer von 6 Monaten eine Fälligkeitsvoraussetzung für den klägerischen Anspruch darstellt. Tatsächlich hat der Kläger aber mit Durchführung der Reparatur bei bestehendem Integritätsinteresse sofort einen fälligen Anspruch auf … Urteil des OLG Nürnberg vom 07.08.2007 zur Fälligkeit der angefallenen Reparaturkosten nach der sog. 130%-Grenze nach Durchführung der Reparatur weiterlesen